Weimar   Bewegung

  Aktiv für die   Demokratie

Die BRD verwaltet Staatenlose (19.11.2023)
Das Personalausweisgesetz (PAuswG) regelt die Identitätskontrolle von natürlichen Personen.
(§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht; PAuswG
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen....
Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen....
Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben....)
Es besteht die Pflicht einen Ausweis zu besitzen, nicht einen Personalausweis der BRD. Der Ausweis muß Gültigkeit haben, also auf Basis bestehenden Rechts ausgestellt worden sein.
Der Ausweis muß von einer berechtigten Behörde ausgestellt worden sein. Nur ein Staatsorgan kann eine berechtigte Behörde sein da sie hoheitliche Aufgaben ausführen. Organe von NGO sind zivilrechtliche Einrichtungen. Sie können nur Mitgliedsausweise ausstellen.
(Art 116 GG
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist ..., wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. )
(Artikel 1 Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954
Definition des Begriffs „Staatenloser"
1. Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein „Staatenloser" eine
Person, die kein Staat auf Grund seines Rechtes als Staatsangehörigen ansieht.)
Umkehrschluss zum Begriff "Staatenloser": Ein Staatsangehöriger ist eine Person die ein Staat auf Grund seines Rechtes als dem Staat angehörig ansieht. Ein handlungsfähiger Staat muß also auf Grund eines Rechtsaktes die Staatsangehörigkeit aussprechen. Erst dann ist die Person im Besitz der Staatsangehörigkeit. Die Erteilung einer Staatsangehörigkeit ist somit eine hoheitliche Aufgabe und kann nur von einem Staatsorgan durch einen Beamten vollzogen werden.
( § 5 Ausweismuster; gespeicherte Daten; PAuswG
(1) Ausweise sind nach einheitlichen Mustern auszustellen.
(4) Ausweise haben einen Bereich für das automatisierte Auslesen. Dieser darf ausschließlich die folgenden sichtbar aufgedruckten Angaben enthalten:
1.   Abkürzungen  a)   „IDD" für Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland,
5.   Abkürzung „D" für deutsche Staatsangehörigkeit )
Steht im Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland bei Nationalität kein "D" hat der Inhaber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Eintrag "deutsch" bei Nationalität steht somit für " nicht in Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit". Wer keinen anderen Ausweis vorlegen kann mit einer anderen Staatsangehörigkeit weist sich mit dem Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland mit Eintrag "deutsch" bei Nationalität als Staatenloser aus.
"D" steht für Deutschland. Jeder andere Eintrag steht für etwas anderes. Der Eintrag "deutsch" wird von vielen offiziellen Stellen als "vermutlich Deutscher " eingeordnet, d.h. der Besitz der Staatsangehörigkeit ist nicht erwiesen.
(§ 6 Gültigkeitsdauer des Ausweises; PAuswG
(1) Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.
(2) Vor Ablauf der Gültigkeit eines Personalausweises kann ein neuer Personalausweis beantragt werden. )
Eine "kann-Regelung". Die Person kann seine Mitgliedschaft in der BRD verlängern, muß aber nicht. Er muß einen gültigen Ausweis haben nach §1 Abs.1 PAuswG. Mehr nicht.
Fazit: Die internationale Kennung für das Völkerrechtssubjekt Deutschland ist das "D".
Dieser Sachstand ist im PAuswG festgehalten und unstrittig. Wer in seinem Personalausweis kein "D" unter Nationalität vorlegt ist kein deutscher Staatsangehöriger. Er ist nicht in Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Der Eintrag "deutsch" weist ihn als Staatenloser, vermutlich Deutscher, aus. Nur Beamte eines deutschen Staatsorgan können einen Ausweis mit der Nationalität "D" ausstellen. In der kontinuierlichen Rechtsprechung der BRD ist der deutsche Staat die Weimarer Republik, Dt. Reich. Nur Beamte des Dt.Reich, die einen Eid auf die Weimarer Verfassung geleistet haben können eine deutsche Staatsangehörigkeit erteilen, Angestellte der BRD nicht. Der Staatsangehörigenausweis der BRD ( gelber Schein) bestätigt nur, daß die Unterlagen zur Abstammung vorhanden sind. Damit wären die Voraussetzungen für RuStaG erfüllt. Die Staatsangehörigkeit kann aber nur der Staat aussprechen. Der Personen-Ersatzausweis Deutsches Reich nach UN-Res 56/83 Artikel 9 mit beigefügten Geburtsurkunden von Ausweisinhaber/Eltern/Großeltern, Geburtsjahr vor 1933,
besitzt Rechtsgültigkeit und wurde von einer hoheitlich berechtigten Person ausgestellt. Er beweist, daß die Voraussetzungen für RuStaG erfüllt sind und wurde vom Souverän selbst erstellt. In der kontinuierlichen Rechtsprechung der BRD ist der deutsche Staat die Weimarer Republik, Dt.Reich. Das Dt.Reich wird aber als handlungsunfähig mangels Organe beschrieben. Diese Beschreibung ist unzutreffend. Die Organe sind vorhanden. Sie sind personell nicht belegt.
(Art. 1. WRV
Das Deutsche Reich ist eine Republik. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.)
Der Souverän selbst ist Staatsorgan mit Staatsgewalt. Er trägt die Staatsangehörigkeit in sich.
Solange die per Gesetz geschaffenen Staatsorgane personell unbesetzt sind und er die Staatsaufgaben nicht delegieren kann, muß er sie Staatsaufgaben selbst tätigen. Dies wird von der UN-Res 56/83 Artikel 9 bestätigt. Die personelle Besetzung der Staatsorgane wäre mit der 10ten Reichstagwahl und der folgenden Vereidigung auf die WRV von Politik und Beamten vollzogen.
Alle von der BRD ausgestellten Personalausweise haben im Eintrag Nationalität den Staatenlosstatus "deutsch". Im Bürgerbüro ist von den Angestellten ein Personalausweis mit dem Eintrag "D" nicht zu erhalten. Dies läßt nur einen Schluß zu: sie dürfen es nicht. Die BRD ist eine zivile Verwaltung. Wäre die BRD ein Staat müßte sie bei Nationalität das "D" im Eintrag haben. Jede andere Angabe wäre falsch. Aber die BRD kann nur Staatenlose verwalten und Staatenlose sind nur geduldet und fremdbestimmt.
1959 US-Außenminister, Christian Herter: „Die Bundesrepublik Deutschland und die sogenannte Deutsche Demokratische Republik stellen nicht – und zwar weder getrennt, noch gemeinsam – eine gesamtdeutsche Regierung dar, die ermächtigt wäre, für das als Deutschland bekannte Völkerrechtssubjekt zu handeln und Verpflichtungen einzugehen."
2013 BRD Drucksache 17/14807
"Sie stellt alle von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Verträge als allein für die Bunderepublik Deutschland unter den Vorbehalt ihrer Revision durch das zur Handlungsfähigkeit gelangende Deutsche Reich verbindlich, dessen Handeln keine Bundesregierung vorgreifen darf."
Dem Souverän sind alle Staatsorgane verpflichtet und müssen ihm zuarbeiten.
Wir fordern die 10te Reichstagwahl.