Weimar   Bewegung

  Aktiv für die   Demokratie


Auch diese Wahlen sind wie (fast) alle Wahlen rechtswidrig in der Durchführung. Im Wahlgesetz wird wiedergegeben was auch im GG steht. " Wahlberechtigt ist wer Deutscher im Sinne des §116GG ist". "Gewählt werden Kandidaten direkt, unmittelbar". Parteien sind keine Deutsche. Sie haben kein Wahlrecht. Sie sind keine natürlichen Personen. Parteien sind juristische Personen. Ihre Kandidaten können nur mittelbar, per Liste, vom Wähler erreicht werden. Zum ersten und einzigen mal konnten die Kandidaten der Erst- und Zweitstimme bei den LTW2023-Bayern gewählt werden. Sie wurden auf den Wahlzetteln zum ankreuzen einzeln genannt. Die Parteien wollen herrschen, nicht dienen. Sie wollen mit illegalen Handlungen den Souverän und Eigentümer Deutschlands, das deutsche Volk, entmachten.
Mein Tip zur Wahl: Erststimme ja, Zweitstimme entwerten durch großes X.
Wichtig: Wahltag ist ein Arbeitstag für den Souverän. Beobachtung der Wahldurchführung und Auszählung. Ergebnis der Wahl des Wahllokals bitte per email: weimar-bewegung@aol.com


LTW2024-Brandenburg-Wahlergebnis ( 23.9.2024 )
Prognose 18Uhr00 = Hochrechnung 18Uhr30 = Endergebnis 23Uhr15
Diese Wahl ist das Abspielen eines Computerprogramms. Jeder Programierer kann das. Das Wahlergebnis war vor 18Uhr schon unter den Beteiligten ausgehandelt und wurde nur noch mit bunten Bildern präsentiert. Die unter www.wahlergebnisse.brandenburg.de übersichtlich strukturierte Webseite gab am Wahlabend keine Ergebnisse der Wahllokale bekannt. Das Wahlergebnis entsteht aber im Wahllokal. Welche Datenbasis wurde für die Präsentation benutzt?? Eine programierte Exelliste. Seite 1 die Landesliste, Seite 2 bis 45 die 44 Wahlkreise mit Zielvorgabe. Beobachtete Wahllokale werden gemeldet, unbeobachtete Wahllokale schließen die Lücke zur Zielvorgabe per Programm. Die Datenbasis, die Ergebnisse der Wahllokale, werden erst nach Präsentation des Endergebnisses offen gelegt. Die Präsentation der Endergebnisse ist vorbildlich im Vergleich zu allen anderen Wahlen. Jetzt müßte nur noch in jeden Wahllokal, inkl. Briefwahl, ein Beobachter sitzen.
Welchen Zweck dienen die Wahl-Glaubhaftmachungen?? Sie sollen die Existenz der BRD schützen und die Handlungsfähigkeit des deutschen Staates, Dt.Reich, verhindern. Die BRD ist 1949 als vorüber gehende Verwaltung mit eigener Rechtsnorm gegründet worden ( siehe §146GG ). Mit dem Fall der Mauer, dem 2+4-Vertrag, der ersatzlosen Steichung des §23GG, der HLKO und der kontinuierlichen Rechtsprechung des BVerfG hätten Kohl und Genscher den deutschen Staat und Kriegsgegner des 2ten WK, Dt.Reich, über die 10te Reichstagwahl wieder Handlungsfähig machen müssen. Stattdessen gründeten sie die BRD von 1990 zu Gunsten der USA. Den Beschäftigten der BRD sagte Kohl; "wir machen weiter so" und garantierte ihr Einkommen. Heute sehen wir, wie der US-Vasall BRD von den USA geschlachtet wird. Es ist Zeit für die 10te Reichstagwahl.


LTW2024-Brandenburg-Nachlese (28.9.2024 )
Für die Wahlen gelten die §§ 20, 21, 31 GG.  §20 Abs.2 GG " Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." §21Abs.1GG " Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit." §31GG " Bundesrecht bricht Landesrecht. " §38GG "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt."
Seit 1919 ist das Völkerrechtssubjekt "Deutschland" eine Demokratie im Eigentum des deutschen Volkes. Seit 1919 gilt "Die Staatsgewalt geht vom Volke aus". Damit ist das deutsche Volk der Souverän Deutschlands und Inhaber aller Eigentumsrechte, insbesondere der Verfügungsgewalt. Die Verfügungsgewalt wird direkt und indirekt ausgeübt durch Volksabstimmungen und Wahlen. Seit 1949 wird den Parteien ein Mitwirkungsrecht bei der Willensbildung eingeräumt. Verfügungsgewalt über das Eigentum besteht nicht. Seit 1919 wird nur dem Deutschen, der natürlichen Person, das Recht zu wählen zugesprochen. Juristischer Personen haben kein Wahlrecht. Die politische Willensbildung kann das Wahlrecht nicht aushebeln und muß nachrangig zugeordnet werden.
Im Rechtssubjekt "Bundesrepublik Deutschland" werden auf Wahlzettel Direktkandidaten (natürliche Personen) und Parteien (juristische Personen) zur Wahl angeboten. Nach geltenden Wahlrecht kann der Wähler eine Stimme einem Direktkandidaten und eine Stimme einer Partei geben. Der Direktkandidat mit den meisten Stimmen ist gewählt. Nach aktuellen neuem Wahlrecht gibt die Stimme für die Partei an in welchem Verhältnis die Parteien im Parlament vertreten sind. Diese neue Regelung im Wahlrecht beendete die Überhangs- und Ausgleichmandate. Sie soll Minderheiten am Parlament beteiligen.
Bei der LTW2024-Brandenburg haben 2 Parteien sich über die Rechte des Souverän gestellt. Das BSW und die WU haben keine Kandidaten gestellt. Sie sind nur als Partei an der Wahl beteiligt. "Die Staatsgewalt geht vom Volke aus" wird von ihnen nicht realisiert. Die WU liegt unter der 5% Hürde, das BSW drüber mit 13,48%. Das BSW verlangt als Partei Zugang zur Verfügungsgewalt über das Eigentum des deutschen Volkes und den Steuereinnahmen. Wenn dies rechtskonformes Wahlrecht sein soll, wäre z.B. möglich: das Königshaus in Katar gründet in der BRD eine Partei "Wir machen euch zu Millionären" und nimmt ohne Kandidaten an den BTW teil. Mit Einzug ins Parlament hat es Zugang zu Steuereinnahmen von 1000Mrd Euro. Eine gewinnträchtige Geschäftsidee. Auch ohne Präsents im Bundestag hätten sie Zugang zu allen Behörden. Das solch eine Situation mit Demokratie nichts zu tun hat ist offensichtlich. Das BSW verlangt diese Situation für sich.
Jeder Einzelbewerber wird durch die Verhältniswahl der Zweitstimme ausgeschlossen.
Das (neue aktuelle) Wahlrecht läßt mehrere Interpretationen zu und schafft damit Rechtsunsicherheit. Z:B: ein Parlament mit 88 Abgeordneten ( siehe LTW2024-Brandenburg)
1. Mit der Erststimme sind die Gewinner der  Direktkandidaten gewählt. (SPD 19, AfD 25 )
Mit der Zweitstimme nach Verhältniswahl Parteimitglieder (SPD 14, AfD 13, CDU 6, Grüne 2, Linke 2, FDP 0, BSW 6 )
2. Mit der Erststimme sind die Gewinner der  Direktkandidaten gewählt. (SPD 19, AfD 25 )
Mit der Zweitstimme nach Verhältniswahl Direktkandidaten ( SPD 14, AfD 13, CDU 6, Grüne 2, Linke 2, FDP 0, BSW 0) Die 6 Abgeordneten des BSW müßten neu verteilt werden unter den Direktkandidaten.
3. Die Zweitstimme ist ausschlaggebend, die Erststimme bevorzugte Kandidaten (88x%)
( SPD 32, AfD 30, CDU 12, BSW 14 ) Einzelbewerber sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Alle 3 Interpretationen erzeugen unterschiedliche Sitzverteilungen.
"Die Staatsgewalt geht vom Volke aus" wird mit der 3.Möglichkeit vollständig abgeschafft. Es regieren ausschließlich die Parteien, also juristische Personen die allgemein kein Wahlrecht haben ( siehe Drucksache 20/5370 ). Die 3.Möglichkeit ist das aktuelle Wahlrecht und steht im Widerspruch zum GG. Für die 3.Möglichkeit kann eine Rechtsgrundlage aus dem GG nicht abgeleitet werden. Allgemein wird eine solche Situation als Putsch bezeichnet. Die Vorgabe des GG und der Definition "Demokratie" den Direktkandidaten vorrangig und die Partei nachrangig zu behandeln ist von der Ampel mit der Drucksache 20/5370 von 2023 umgedreht worden. Da es mindestens 2 Alternativen gibt die Parlamentsstärke zu stabilisieren muß hier von Vorsatz und damit von einem Putsch gesprochen werden. Das BSW hat diese Neuordnung in der LTW2024-Brandenburg zuerst genutzt. Es besteht die Möglichkeit, daß zur BTW2025 alle Parteien auf Direktkandidaten verzichten, da diese keinen Vorteil herstellen. Das GG als oberste Rechtsnorm des Rechtssubjekts "Bundesrepublik Deutschland" wird von den Parteien kontinuierlich ignoriert ( §§ 5, 16a, 20, 21, 38, usw, 146 ). Desgleichen gilt für die Urteile des BVerG, was in Verbindung mit dem §31BVerfGG eine Straftat darstellt. Es ist Sache der Deutschen die Position des Souveräns einzunehmen und  zu verteidigen. Demokratie ist kein Service.