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Strafanzeige gegen Nancy Faeser (SPD) Bundesinnenministerin  (28.11.2022)
Strafanzeige gegen Nancy Faeser (SPD) Bundesinnenministerin wegen Verstoß gegen die §§154, 263 StGB in Verbindung mit Art. 20 Abs3 GG, Art. 25 GG Art 15 Menschenrechte, §31 BVerfGG, BVerfGE 77, 137 - Teso, §5 AufenthG.
Nancy Faeser ist keine Abgeordnete des Bundestag. Sie wurde nicht vom Volk gewählt.
Frau Nancy Faeser hat den Eid nach Art 56 GG bei ihrem Amtsantritt als Bundesinnenministerin abgelegt. Man muß davon ausgehen, daß sie die Urteile des Bundesverfassungsgericht kennt, zumal sie in Hessen seit 2003 Abgeordnete ist. Der Parlamentsbetrieb ist ihr bekannt. Sie ist verantwortlich für die strafrechtliche Werbung der Einbürgerung von Ausländern. Sie ist verantwortlich für die illegale Aussetzung des §5 AufenthG.  Sie ist verantwortlich für die Rechtsbeugung des Art.15 Menschenrechte.
Tathergang
Frau Nancy Faeser wirbt für eine Änderung des Einbürgerungsgesetzes §3 Abs.5 StAG.
Dieses Gesetz steht im Widerspruch zur kontinuierlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht und ist damit  ist nichtig. Das Urteil zur Staatsbürgerschaft des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 77, 137 - Teso von 1987 steht über dem StAG und in Verbindung mit BVerfGG § 31 über Frau Nancy Faeser. Grundlage für die Entscheidung
BVerfGE 77, 137 - Teso von 1987 ist die Rechtstellung des Rechtsubjekts "Bundesrepublik Deutschland". In kontinuierlicher Rechtsprechung, (BVerfGE 6, 309 - Reichskonkordat, BVerfGE 36, 1 - Grundlagenvertrag, BVerfGE 77, 137 - Teso) hat das Bundesverfassungsgericht das Deutsche Reich als deutschen Staat identifiziert und das Rechtsubjekt "Bundesrepublik Deutschland" folglich als etwas Anderes. 2013 hat die Merkel-Regierung das Verhältnis Deutsches Reich zum Rechtsubjekt "Bundesrepublik Deutschland" wie folgt definiert:
"Sie stellt alle von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Verträge als allein für die Bundesrepublik Deutschland unter den Vorbehalt ihrer Revision durch das zur Handlungsfähigkeit gelangte Deutsche Reich verbindlich, dessen Handeln keine Bundesregierung vorgreifen darf" Drucksache 17/14807.
Der deutsche Staat, das deutsche Reich, ist Handlungsunfähig. Der deutsche Staat ist handlungsunfähig weil seine Organe ohne Personal sind. Eine Einbürgerung kann nur der deutsche Staat vornehmen. Die Organe des Rechtsubjekts "Bundesrepublik Deutschland" sind keine Staatsorgane. Sie sind Dienststellen mit Bediensteten die Dienstausweise haben und keine Ämter mit Beamten die Amtsausweise haben.
Frau Nancy Faeser ist die kontinuierliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere der BVerfGE 77, 137 - Teso, bekannt. Ihre Aussage, sie könne die deutsche Staatsbürgerschaft verleihen, ist eine vorsätzlich Falschaussage. Ihre Werbung zur Einbürgerung von Ausländern ist Betrug nach §263Abs.1+2+4StGB, da sie die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts unterdrückt. . Ihre Werbung zur Einbürgerung von Ausländern ist ein Meineid da jedem Deutschen der Zugang zu Sozialleistungen offen steht. Sie ruiniert die deutsche Wirtschaft. . Ihre Werbung zur Einbürgerung von Ausländern ist ein Bruch des Art.20Abs.4 GG da sie die Gesetzgebung willkürlich gestaltet. . Ihre Werbung zur Einbürgerung von Ausländern ist nach Art.25GG eine Täuschung, die Menschen in die Staatenlosigkeit treibt. Es ist hier vorzuheben, daß vom Rechtsubjekt "Bundesrepublik Deutschland" seit seinem Bestehen nur eine Form des "Personalausweis" ausgegeben wurde. Die Rechtsgrundlage ist das Staatenlosabkommen von 28.9.1954. Es gab nie 2 Formen eines "Personalausweis", einen für Staatsbürger, einen für Staatenlose. Der Unterzeichner des Staatenlosabkommen, Rechtsubjekt "Bundesrepublik Deutschland" kann nur Staatenlose verwalten mit dem Eintrag im "Personalausweis" : Nationalität (vermutlich) deutsch. Schriftlich teilt das Rechtsubjekt "Bundesrepublik Deutschland" mit, Antwort Drucksache 19/3734  Https://polit-x.de/de/documents/1121229/
Ein Register der deutschen Staatsangehörigen gibt es nicht.
Frau Nancy Faeser sind all diese Fakten bekannt. Ihr handeln ist vorsätzlich.
Der Art.38Abs.1 GG ist nicht anwendbar. Die diplomatische Immunität ist beschränkt auf die Legitimation. Frau Nancy Faeser Berufung zur Innenministerin beinhaltet nicht die Artikel des Grundgesetzes außer Kraft zu setzen.
Hiermit stelle ich den Antrag Frau Nancy Faeser entsprechend der Vergehen strafrechtlich zu verfolgen. Das Strafmaß sollte zwischen 1 und 5 Jahren Haft betragen.
Mfg
G.Harms
StGB§ 154 Meineid
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
StGB§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
4.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht
GG Art 20
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
GG Art 25
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Menschenrechte Art. 15 - Staatsangehörigkeit
Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit
Niemand darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen oder das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
BVerfGE 77, 137 - Teso, Absatz 23:
"Der Umstand, daß dem Beschwerdeführer im Jahre 1970 ein Personalausweis und im Jahre 1972 ein Reisepaß der Bundesrepublik Deutschland erteilt wurden, bewirkte keine Einbürgerung. Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz kennt eine Einbürgerung durch bloße Aushändigung eines deutschen Personalausweises oder Reisepasses nicht."
BVerfGG § 31
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
AufernthG § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass
1. der Lebensunterhalt gesichert ist,
1a. die Identität und, falls er nicht zur Rückkehr in einen anderen Staat berechtigt ist, die Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt ist,
2. kein Ausweisungsinteresse besteht,
3. soweit kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht, der Aufenthalt des Ausländers nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet und
4. die Passpflicht nach § 3 erfüllt wird.
(2) Des Weiteren setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU, einer ICT-Karte, einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU voraus, dass der Ausländer
1. mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und
2. die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat.


Noch eine Verschwörungstheorie
Am 7.12.2022 wurden 19 Personen auf betreiben von Frau Faeser (Innenministerin BRD) festgenommen, die im Verdacht stehen einen Staatsstreich zu planen. Darunter die Richterin am Landgericht Berlin Frau XX. Am 1.12.2022 wurde gegen  Frau Faeser (Innenministerin BRD) am zuständigen Landgericht Berlin eine Strafanzeige von einem bekennenden Reichsbürger (Ich) eingereicht bezüglich Migrantenwerbung, weil das Versprechen auf die deutsche Staatsbürgerschaft für Migranten gegen die Entscheidung BVerfGE 77, 137 - Teso von 1987 des Bundesverfassungsgerichts und dem §31 BVerfGG verstößt. Über die Bearbeitung dieser Strafanzeige entscheiden die Richter am Landgericht Berlin. Die Richterin Frau XX, Ex-AfD-Mitglied und EX-Bundestagsabgeordnete, wurde mit sofortiger Wirkung in den Ruhestand entlassen. Das Richtergremium besteht nun nur noch aus getreuen Parteisoldaten. Eine Bearbeitung der Strafanzeige würde die gesamte Staatsbürgerschaftspraxis für Migranten seit 2015  als illegal feststellen weil die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Vorrang haben. Voraussichtlich wird das jetzige Richtergremium die Strafanzeige zurück weisen mit einer Begründung von der Qualität " es besteht kein öffentliches Interesse": Aber das ist natürlich Verschwörungstheorie.


8.12.2022 Die Staatsanwaltschaft Berlin schreibt:

Die Aufnahme von Ermittlungen werden nicht aufgenommen weil konkrete Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat nicht vorliegen.