Aufruf an alle Deutschen Bürger zur 10ten Reichstagwahl
Auf Grundlage der Weimarer Reichsverfassung
Wahl der Abgeordneten sowie des Reichspräsidenten
Analog dem Reichstagswahlgesetz von 1920 (Link)
Beendigung des 2ten Weltkrieg durch Friedensverträge
Herstellung der Handlungsfähigkeit Deutschlands
Wir wählen unsere Untergebenen
3 gute Gründe an den Reichstagswahlen teil zu nehmen
1. Wiedereinführung der DM
2. Friedensverträge mit allen Staaten
3. Demokratie ähnlich dem Schweizer Modell. Das Volk hat wieder das sagen.
1945 wurde Deutschland (Dt.Reich), nach der Kapitulation der Wehrmacht, von den Alliierten beschlagnahmt. Eine Zerschlagung wurde von den Alliierten ausgeschlossen. Deutschland (Dt.Reich) sollte als Staat erhalten bleiben, so wie es die Haagerlandkriegsordnung vorsieht. Im Shaef-Gesetz 52 Abs. 7e definierten die Alliierten Deutschland (Dt.Reich) in den Grenzen vom 31.12.1937. Über dieses Deutschland (Dt.Reich) übten die Alliierten die oberste Gewalt aus. Alle Nazi-Strukturen wurden entfernt; Deutschland wurde organisatorisch entkernt und in Besatzungszonen eingeteilt. Das organisatorische Vakuum wurde mit der Verwaltung der vereinigten Wirtschaftsgebiete gefüllt, ein Organ der Alliierten.
Nach dem scheitern der 6-Mächte Konferenz in London wollten die Westmächte auf den Westzonen einen Westdeutschen Staat errichten. Die deutsche Seite weigerte sich. So wurde mit dem §133GG der Rechtsnachfolger der Verwaltung der vereinigten Wirtschaftsgebiete gegründet, die BRD. Als Rechtsnachfolger wurde sie damit auch zum Organ der Alliierten und war an die Ziele der Alliierten gebunden. Staatseigenschaften konnten der BRD deshalb nicht zugeschrieben werden.
Mit dem Mauerfall 1989 musste die politische Lage neu definiert werden. Die Alliierten sahen die Möglichkeit einen deutschen Staat nach ihren Wünschen zu installieren, das vereinte Deutschland. Das Staatsgebiet sollte die BRD und die DDR umfassen. Staatsvolk sollten die Deutschen nach RuStAG sein. Eine Verfassung mußte neu definiert und von einem freien deutschen Volk ratifiziert werden. Unter Besatzungsstatus wäre eine Verfassung völkerrechtlich bedeutungslos gewesen. So wurde das Organ der Alliierten, die BRD, durch Streichung seines Geltungsbereichs (§23GG) aufgelöst. Die Politiker unter Leitung Helmut Kohls wollten keine verfassungspolitische Diskussion im Volk auslösen. Die Anwendung des §38GG bzw. des §28WRV hätten die Parteien entmachtet. Sie entschieden sich die vertraglich zugesicherte Gründung des "vereinten Deutschland" zu ignorieren, die BRD weiter zu führen um es in einem vereinten Europa aufzulösen.
Das BVerfG hat in 3 Urteilen festgestellt, daß das Dt.Reich fortbesteht aber mangels Organisation handlungsunfähig ist. Seit 1949 sind die Alliierten mit ihrem Verwaltungsorgan, der BRD; die handlungsfähige Organisation. Unter der obersten Gewalt der Alliierten realisierte die BRD deren Ziele. . Es ist Sache des deutschen Souverän, das Volk die politischen Ämter neu zu besetzen und so die Handlungsfähigkeit Deutschlands (Dt. Reich) wieder herzustellen.
Die Weimarer Verfassung ist das Erbe unserer Eltern und Großeltern, ja der deutschen Kultur. Ihr Ursprung ist bei Martin Luther zu finden. In seiner Übersetzung der Bibel ins Deutsche konnten die Deutschen lesen "Vor Gott sind alle gleich". Mit der christlichen Lehre "Wie im Himmel so auch auf Erden" müßten auch auf Erden alle gleich sein. Dies ist der Grundgedanke der Demokratie. Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit. Alle Macht geht vom Volke aus und nicht von einer "Elite". Mit der Weimarer Verfassung haben die Deutschen zum ersten und einzigen mal die Demokratie erreicht. Es ist eine basisdemokratische Verfassung, die den Souverän, das Volk, bestätigt. Sie hat mehr gemein mit der Schweizer Demokratie als mit dem alliierten Besatzungsrecht, genannt Grundgesetz.
Zeigen wir uns unseren Vorfahren und der Demokratie würdig in dem wir als freies Volk eine demokratische Wahl vollziehen. Niemand auf der Welt wird die konstituierende Kraft einer freien demokratischen Wahl eines freien Volkes anzweifeln.
Folgende Aufgaben werden die Abgeordneten des Reichstag u.a. haben:
1. Friedensverträge
2. Einführung der DM
3. Abwicklung der BRD
4. Vereidigung aller Staatsorgane auf die Weimarer Verfassung und deren Arbeitsaufnahme.
5. Aufbau einer Verteidigungsarmee stationiert ausschließlich auf deutschem Boden.
6. Vorbereitung zur Aktualisierung der Verfassung
Durchführung:
1. Ersatzausweis Dt. Reich (nach UN-Resulution 56/83 - Artikel 9)
Wähler und Kandidaten müssen sich den Ersatzausweis Dt. Reich erstellen (Link).
2. Registrierung als RuStAG-Bürger
Wähler und Kandidaten müssen den Ersatzausweis Dt. Reich an die
Zentrale Registrierungsstelle Dt. Reich 31600 Uchte, Im Knick 11
schicken , inkl. 1 frankierten Rückumschlag, Copy des Meldezettel vom Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt) und Copy der Geburtsurkunde. Sie erhalten den Ersatzausweis mit Registrierungsnummer und Stempel zurück. Nach erhalt des Ersatzausweises überweist der Wähler 5 Euro auf das
Konto "Weimar Bewegung e.K." IBAN:DE63 2565 0106 0036 51 ünter Angabe seiner Registrierungsnummer und dem Verwendungszweck
"Zentrale Registrierungsstelle Dt. Reich (Weimarer Republik)"
Die Mittel des Treuhandskonto sind Zweckgebunden an die Kostentilgung der Reichstagwahl. Mittel die nicht aufgebraucht werden, werden an gemeinnützige Einrichtungen nach Wahl der Weimar Bewegung e.K. überwiesen.
Registriert werden alle RuStAG-Bürger ab den 18.Lebensjahr.
Die zentrale Registrierungsstelle Dt. Reich gibt die Anzahl registrierter Bürger laufend bekannt.
Die zentrale Registrierungsstelle Dt. Reich nimmt Registrierungen bis zum tt.mm.jj an.
3. Wahlbenachrichtigung der RuStAG-Bürger
4 Wochen vor dem Wahltermin erhalten die Wähler ihre Wahlbenachrichtigung.
Sie müssen ihren Ersatzausweis und das Original ihrer Geburtsurkunde zum Wahlgang mitbringen. Der Ort ihres Wahllokals wird in der Wahlbenachrichtigung bekannt gegeben.
Die Zentrale Registrierungsstelle Dt. Reich veröffentlicht die Standorte aller Wahllokale auf seiner Webseite.
4. Wahlleitung
Der Reichtstagwahlleiter wird von der Zentrale Registrierungsstelle Dt. Reich ernannt und öffentlich bekannt gegeben.
Der Reichtstagwahlleiter richtet eine Webseite zur Reichstagswahl ein.
Auf der Webseite werden alle Links zu den Profilen der Kandidaten geführt.
Der Reichtstagwahlleiter gibt das Gesamtergebnis bekannt und veröffentlicht alle Wahllokalergebnisse in Form einer Exelliste auf seiner Webseite.
Die Wahlhelfer des Wahllokals wählen unter sich ihren Wahllokalleiter spätestens
2 Woche vor dem Wahltermin.. Der Wahllokalleiter übermittelt die Personalien aller Wahlhelfer inkl. seiner an den Reichstagwahlleiter.
Alle Wahlhelfer einschl. des Wahllokalleiters müssen Wähler des Wahlkreises sein.
Der Wahllokalleiter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl in seinem Wahllokal.
Der Wahllokalleiter nimmt alles Material zur Wahl entgegen und bestätigt ihren Empfang durch Unterschrift. Er überzeugt sich das alle Siegel unbeschädigt sind. Sollten Siegel beschädigt sein, ist dies dem Reichswahlleiter umgehend schriftlich (email,SMS,Post) zu melden. Der Reichswahlleiter entscheidet über das weitere Vorgehen..
Der Wahllokalleiter gibt nach der Auszählung der Stimmen das Wahlergebnis des Wahllokals bekannt und gibt dieses unverzüglich weiter an den Reichstagwahlleiter.
5. Wahlvorgang
Am Wahltag bricht der Wahllokalleiter im Wahllokal das Siegel zum Material der Reichstagswahl auf, die ihm von der zentralen Registrierungsstelle Dt. Reich übergeben wurde. Die Wahlhelfer errichten die Wahlkabine. Die Wahlkabinen sind so einzurichten, daß sie vom Publikum, den Wahlhelfern oder sonstigen Personen nicht einsichtbar sind. Der Wahllokalleiter bricht das Siegel des Umschlags zum Wahlbegin und übermittelt schriftlich die Codierung. Die Wahlurne wird versiegelt.
Die Wahllokale öffnen um 9Uhr und schließen um 18 Uhr.
Die Wahlhelfer vergleichen bei jedem Wähler die Wahlbenachrichtigung, Ersatzausweis und Geburtsurkunde mit den Unterlagen der
Zentrale Registrierungsstelle Dt. Reich. Anschließend wird der Wähler aus der Wählerliste gestrichen und ihm der Stimmzettel überreicht. Nach dem Wahlakt wird der Stimmzettel vom Wähler in der Wahlurne versenkt.
Ab 18Uhr dürfen keine Stimmzettel mehr in der Wahlurne versenkt werden.
Der Wahllokalleiter bricht das Siegel der Wahlurne auf und verteilt die Stimmzettel zur Zählung an die Wahlhelfer.
Im ersten Zähldurchgang zählen die Wahlhelfer alle abgegebenen Stimmzettel.
Im zweiten Zähldurchgang sortieren die Wahlhelfer alle ungültigen Stimmzettel der Erststimme (Abgeordnetenwahl) aus und zählen sie. Die verbliebenen Stimmzettel werden nach Abgeordnetenkandidaten sortiert und gezählt.
Im dritten Zähldurchgang sortieren die Wahlhelfer alle ungültigen Stimmzettel der Zweitstimme (Präsidentenwahl) aus und zählen sie. Die verbliebenen Stimmzettel werden nach Präsidentenkandidaten sortiert und gezählt
Alle Ergebnisse werden vom Wahllokalleiter schriftlich festgehalten. Nach Abschluß der Zählung bricht der Wahllokalleiter das Siegel mit dem Code für das Wahlergebnis auf und gibt das Wahlergebnis an den Reichswahlleiter schriftlich weiter.
Abschließend werden alle Stimmzettel gepackt und in die Wahlurne zurück gelegt.
Die Wahlurne wird vom Wahllokalleiter versiegelt. und an die Zentrale Registrierungsstelle Dt. Reich zurück gegeben.
In der Zentrale Registrierungsstelle Dt. Reich werden alle Stimmzetel automatisiert nachgezählt.
6. Wahlbeaufsichtigung
Alle Wahllokale werden von der ortsansässigen Polizei beaufsichtigt.
Die Polizeikräfte sind verantwortlich, daß der Wahlvorgang nicht durch Dritte beeinträchtigt wird.
Die Auswertung der Stimmen im Wahllokal ist öffentlich. Wahlhelfer und Wahllokalleiter dürfen von der Öffentlichkeit in ihrer Arbeit nicht beeinträchtigt werden.. Jede Einflußnahme ist durch die Polizei auszuschließen.
Die Kommunikation mit der örtlichen Polizei obliegt den Wahllokalleiter.
7. Wahlauswertung
Die Wahl ist völkerrechtlich gültig bei einer Wahlbeteiligung von mehr als 50,01% der RuStAG-Bürger in Deutschland = 28.005.600 Stimmen(Wahlberechtigt am 30.9.2012 =61,8Mio davon 56Mio. RuStAG-Deutsche) .
Der Kandidat mit einfacher Mehrheit gewinnt die Wahl.
8. Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Der Reichstagwahlleiter gibt die Wahlergebnissen der Wahllokale auf seiner Webseite bekannt und die Namen der Abgeordneten des Reichstag .
Der Reichstagwahlleiter gibt entsprechend dem Wahlergebnissen den Namen des Reichspräsidenten des Reichstag bekannt
Der Reichspräsident gibt den Tag der 1. Sitzung des 10.Reichstag bekannt zur Wahl des Reichskanzlers.
9. Kandidatur
Zur Zulassung seiner Kandidatur zum Abgeordneten muß der Bewerber 20000 Unterschriften mit Adresse und Registrierungsnummer aus seinem Wahlkreis dem Reichstagwahlleiter hinterlegen. Der Kandidat ist wohnhaft in den Wahlkreis in dem er kandidiert. Der Kandidat muß eine Webseite mit seinem Profil einrichten und den Link dem Reichstagwahlleiter übermitteln.
Zur Zulassung seiner Kandidatur zum Reichspräsident muß der Bewerber 800000. Unterschriften mit Adresse und Registrierungsnummer aus dem Reichsgebiet dem Reichstagwahlleiter hinterlegen. Der Kandidat muß eine Webseite mit seinem Profil einrichten und den Link dem Reichstagwahlleiter übermitteln.
Der Reichstagwahlleiter nimmt Kandidaten bis zum tt.mm.jjjj an
10. Wahlveranstalltungen
Den Kandidaten steht es frei Wahlveranstaltungen durchzuführen.
Alle Wahlveranstaltungen sowie deren Finanzierung sind dem Reichstagwahlleiter spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungstermin offen zulegen.
Der Reichstagwahlleiter veröffentlicht die Veranstaltungstermine und die Finanzierung.
Anhang.
Material zur Wahl pro Wahllokal
1. 10xWahlkabine mit Wahlurne
2, 10xTablet-PC mit Copy der Geburtsurkunden, Ersatzausweis,Registrierung
3. 10xListe der Registrierungen des Wahllokals
4. 1 Siegel mit Siegellack
5. 1x versiegelter Umschlag mit der Codierung zum Wahlbegin
6. 1x versiegelter Umschlag mit Codierung für das Wahlergebnis
7. 30000xStimmzettel (Abgeordnete) des Wahllokals (Wahlkreis)
8. 30000xStimmzettel (Reichspräsident) des Wahllokals (Wahlkreis)
9. 20x Kugelschreiber
10. 20xLineal
Personalausstattung/Wahllokal
1x Wahllokalleiter
10x Wahlhelfer für Prüfung der Geburtsurkunden, Ersatzausweis, Registrierung
1x Wahlhelfer als Springer
Tisch und Stühle sind Vorort bereit zu stellen
Die Wahlen finden in Sporthallen statt.
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