Betrifft: Personalausweis (4.10.2021)
Mit meinem heutigen Schreiben möchte ich ihnen eine Lösung vorschlagen.
Ich habe ihnen die nationalen, internationalen und BRD Rechtsvorschriften schon im meinem Schreiben vom 31.01.2021, 21.02.2021 und 19.04.2021 genannt. Hervor heben möchte ich, daß sie niemanden als Staatenlos bezeichnen dürfen der seine Staatlichkeit nachgewiesen hat. In meinem Fall durch Geburtsurkunden im Wege der Abstammung.
Hier greift Art.16GG und Art 15 Menschenrechte.
Staatenlose (Wikipedia)
Personalausweise werden auch gemäß Art. 27 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen[40] von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen an Staatenlose ausgestellt, die keinen gültigen Reiseausweis besitzen.
Das Übereinkommen von 1954 erkennt die internationale Rechtsstellung „Staatenloser" an und enthält die völkerrechtliche Definition des Begriffs „Staatenloser" als „eine Person, die kein Staat auf Grund seines Rechtes als Staatsangehörigen ansieht".
Da nach Auffassung der Juristen für Staats- und Völkerrecht im In- und Ausland der Staat auf deutschen Boden das Deutsche Reich ist, siehe Urteile des BVerfG und Drucksache 17/14807 vom Auswärtigen Amt, das Deutsche Reich sich aber nicht äußern kann, mangels Personal in seinen Staatsorganen, ob die Person einer ihrer Staatsbürger ist und ihm auch keine "Card national Identity" ausstellen kann, wäre jeder Deutsche nach dem "Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen" von 1954 erstmal ein Staatenloser. Der Eintrag "deutsch" unter Nationalität wäre somit richtig. Diese Aussage kann nur so lange aufrecht erhalten werden bis die Nationalität nachgewiesen wurde. Bei nachgewiesener Nationalität wäre der Eintrag "deutsch" eine Falschaussage und somit eine Straftat nach §267StGB (Urkundenfälschung). Ich habe ihnen meine Staatsangehörigkeit nachgewiesen. Auf meinem Personalausweis müßte somit die internationale Kennung Deutschlands stehen "DE". In den beigelegten 20 Beispielen internationaler Identity Card finden sie immer unter Nationality die internationale Kennung des Staates. In den beigelegten Beispielen ist das: USA/UK/BEL/IT/ESP/AUT/SWE/FIN/NGA/PRT/LUX/HRV/SVK/BR/PER/HND/FRA/NO/ROU/NLD.
Ein Ausweis mit der internationalen Kennung "DE" müßte somit auch existieren. Das befugte Staatsorgan, eine solche "Card national Identity" auszustellen, wäre ein Amt des deutschen Reichs oder eines Bevollmächtigten. Bekanntlich wurden 1949, mit Gründung der BRD, alle Beamten von den alliierten Siegermächten entlassen. Das Organ der alliierten Siegermächte, die BRD (s.§133GG), hat immer in den Personalausweisen unter Nationalität "deutsch" eintragen lassen. Dokumente, die vor 1933 datiert waren, wurden nicht verlangt. Auch das Bürgerbüro der BRD verlangt keine Dokumente die vor 1933 datiert sind und somit keinen Nachweis der Staatsbürgerschaft. Das entbindet das Bürgerbüro aber nicht von der Verpflichtung eine nachgewiesene Staatsbürgerschaft entsprechend GG und Menschenrechte zu behandeln. Ich habe somit das Anrecht auf den Eintrag "DE" in meinem Personalausweis auch wenn der Aussteller des Personalausweis nicht ein Staatsorgan oder ein Bevollmächtigter ist.
Ich bin bereit einen Personalausweis der BRD von 1990 zu nehmen, wenn er die Kennung "DE" hat. Auf die Kennung habe ich einen Rechtsanspruch den ich nicht aufgeben werde.