Die BRD ist eine Lüge s. §20GG Abs.
Die Bundesländer waren nie Teilstaaten sondern immer Verwaltungsgebiete.
( Quelle: Wikipedia) §20GG Abs.1
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Bundesstaat steht für:
einen Staat, der sich aus einer staatsrechtlichen Verbindung einzelner Teilstaaten konstituiert (Föderation), siehe Bundesstaat (Föderaler Staat)
die (Mit-)Gliedstaaten verschiedener föderaler Staaten oder Staatenbünde
nach Land:
Bundesstaat (Australien)
Bundesstaaten Brasiliens
Bundesstaaten des Deutschen Reichs
Bundesstaat (Indien)
Bundesstaaten Malaysias
Bundesstaaten Nigerias
Bundesstaat Österreich
Bundesstaaten des Südsudan
Bundesstaat der Vereinigten Staaten
Staatenbund vs. Bundesstaat
Der Unterschied zwischen Staatenbund und Bundesstaat ist, dass im Bundesstaat (als einer staatsrechtlichen Staatenverbindung) der Bund Inhaber der Souveränität ist, während im Staatenbund die einzelnen Staaten rechtlich und wirtschaftlich autonom sind, jedoch eine gemeinsame Union bilden. ( Bundesrecht geht vor Landesrecht Art31 GG )
Staatenbund vs. „Staatenverbund"
Die Europäische Union (EU) ist als derivatives Völkerrechtssubjekt kein Staatenbund. Sie stellt eine Klasse für sich dar, die souveräne Nationen über Verträge miteinander verbindet. Diese Mitgliedsnationen können bestimmte Teile ihrer Regelungskompetenzen jeweils im Einzelfall auf die EU-Ebene übertragen. Dies ändert jedoch nichts am völkerrechtlichen Status der EU oder ihrer Mitgliedsnationen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht bezeichnete die Europäische Union in einem Urteil von 1993 als Staatenverbund, was auch über die Grenzen Deutschlands hinaus Anklang gefunden hat. Die EU hat auf ihre Mitgliedstaaten innenpolitisch einen gewissen Einfluss, doch steht dem weder eine einheitliche gemeinsame Außenpolitik gegenüber, noch beansprucht die EU in ihren einschlägigen Verträgen für sich selbst mehr als ein Staatenverbund zu sein. In den Vereinten Nationen sind zudem alle Staaten der EU als unabhängige und selbstständige (souveräne) Mitglieder vertreten.
(Anm.: Polen vertritt den Standpunkt, den das BVerfG in seinem Urteil von 1993 festgelegt hat. Aber was ist schon das BVerfG, seine Urteile und der §31 BVerfGG in der Politik wenn die EU-Komissarin "voll-der-Leiden" auf die Knie sagt.)