Polizisten sind Söldner
Es gibt 2 Arten von Beamten. Den Statusbeamten und den Beamten im haftungsrechtlichen Sinne. Der Statusbeamte ist der , der einen Eid auf die Verfassung abgibt und dessen Aufgabe es ist Recht umzusetzen. Der Beamte im haftungsrechtlichen Sinne ist ein Nichtbeamter, der als Hilfskraft von einem Statusbeamten zu einer Hilfsleistung beauftragt wird. Beispiele: Im Gerichtssaal ist der Schöffe ein Beamter im haftungsrechtlichen Sinne, der nur für dieses eine Verfahren mitverhandelt. Er wird vom Verfahrensrichter beauftragt. Ein Angestellter im Finanzamt wird zum Beamten im haftungsrechtlichen Sinne wenn ihn ein Finanzbeamter nach ?285 AO ein schriftlichen Auftrag erteilt. Beamte sind die einzige Personengruppe die hoheitliche Aufgaben ( Verfassungsaufgaben) umsetzen dürfen. Deshalb der Eid.
BBG § 8 Amtsbezeichnungen (2) Beamtinnen und Beamte führen im Dienst die Amtsbezeichnung des ihnen übertragenen Amtes. (https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBesO+A%2FB&f=1)
In den Dienstausweisen der Polizei ist die Amtsbezeichnung nie enthalten. Schon hier kann man sehen, man hat maximal einen Beamten im haftungsrechtlichen Sinne vor sich. Bleibt die Frage: "Wo ist der Vollzugsbeamte?". Er existiert nicht. Nur Staaten haben Beamte. Verwaltungen haben Angestellte. Die Richter wissen, nach Streichung des §15GVG ( alle Gerichte sind Staatsgerichte) 1950, also ein Jahr nach Gründung der BRD (Militärverwaltung der Alliierten), gibt es auf deutschen Boden nur noch Schlichtungsstellen. Die Richter müssen die Unterschrift unter den Urteilen verweigern weil sie sich sonst strafbar machen. Ihr Kurzzeichen ist keine rechtsverbindliche Unterschrift wie das Gesetz es fordert. Urteile bleiben somit in der Entwurfsphase. Das Finanzamt gibt keine Verwaltungsakte raus. Ihren Schreiben fehlt die Namensnennung des verantwortlichen Beamten §119AO. DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT HAT UNTER DEM AZ: BVERFGE 55,274/301 FESTGESTELLT, DASS DAS GRUNDGESETZ KEINE STEUERPFLICHT ERKLÄRT
In der kontinuierliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Organ der BRD, wird festgehalten, " Das Deutsche Reich (Kriegsgegner) ist durch die Kapitulation von 1945 nicht untergegangen, ist aber mangels Organe handlungsunfähig". Sowohl Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt sind vorhanden. Die Urteile des BVerfG stützen sich auf die Festlegungen der Alliierten. 1945 in den SHEAF-Gesetz 52 Abs.7e. 1952 UNITED STATES COURT OF RESTITUION APPEALS REPORTS Entscheidung Nr. 60 Eingereicht am25. Januar 1951 Fall Nr. 84. Juristen für Staats- und Völkerrecht im In- und Ausland kennen diese Fakten und handeln danach. Polen sieht in der Oder-Neiße-Grenze nicht die Grenze zwischen Deutschland und Polen sondern als Grenze zwischen BRD und Polen. Die Bundesregierung hat kontinuierlich folgende Antwort gegeben: "Sie stellt alle von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Verträge als allein für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich, unter den Vorbehalt ihrer Revision durch das zur Handlungsfähigkeit gelangte Deutsche Reich, dessen Handeln keine Bundesregierung vorgreifen darf."(30.8.2013)
Die BRD weiß, daß sie eine Verwaltung ist und handelt auch so.
Sie handelt so bei "Steuern". Sie handelt so bei "Urteilen". Die BRD hat allen Tochtergesellschaften Steuernummern für Unternehmen gegeben.
Polizei ist ein Markenname des Bayrischen Innenministeriums.
POLIZEI (Marke 30243782 DPMA)
Es besteht Rechtsgleichheit zwischen einem Polizisten und einer McDonalds-Bedienung.
Die BRD läßt nichts aus um als zivilrechtiche Einrichtung identifiziert zu werden. Nur der Deutsche glaubt nicht was er sieht. Was im öffentlichen Raum als Polizei auftritt ist ein Angestellter der BRD. Einen Eid haben sie nicht geleistet. Sie haben einen Arbeitsvertrag unterschrieben und stehen damit ausschließlich in Abhängigkeit zu ihrem Arbeitgeber. Und wenn der sagt: "Geh da hin und hau rein", dann geht er da hin und haut rein. Polizisten kennen das Gesetz, Söldner kennen ihren Kontostand.