BTW2021 - Wahlbetrug - jedes Wahlergebnis ist möglich.
Von den 299 Wahlkreisen wurde der Wahlkreis 18 bis auf die letzte Stimme in die Exelliste übertragen. Datenquelle sind die veröffentlichten Zahlen des Kreiswahlleiters, Statistisches Amt für HH+SH. In diesem Amt werden die Meldungen der Wahllokale und Briefwahllokale zusammengeführt und veröffentlicht. Das Gesamtergebnis wird an den Bundeswahlleiter weitergeleitet.
Der WK18 ist unterteilt in den Bezirk HH-Mitte und Bezirk HH-Nord.
Vollständig ausgefüllt mit den Daten des stat. Amt für HH+SH ist der Bezirk HH-Mitte.
Der Wähler glaubt, daß im Ergebnis nur seine Stimme enthalten ist. Das ist falsch.
Offiziell sollen 106319 Stimmen abgegeben worden sein, tatsächlich wurden 105517 Erststimmen und 105826 Zweitstimmen abgegeben. Der Blick in die Exeltabelle zeigt, die Abweichungen bewirken nur eine Verschiebung von +/-0,1%-Punkte je nach Partei. Für sich alleine unerheblich. Bei 299 Wahlkreise wäre die Abweichung aber +/-15%-Punkte, denn jeder Wahlkreis kann die Differenz aufweisen und sie addiert sich. Das stat. Amt für HH+SH liefert für 23 WK die Daten zum Bundeswahlleiter. Nimmt man die 12 WK Berlins hinzu, deren Daten von gleicher Qualität sind, haben wir schon eine Abweichung von 3,5%-Punkten. 2/3 der Wahlkreise veröffentlichen die Ergebnisse der Urnenwahllokale und Briefwahllokale nicht. Das Zustandekommen ihrer Wahlergebnisse, die an den Bundeswahlleiter übermittelt werden, ist unbekannt. Der Bundeswahlleiter frag auch nicht.
Fazit: Die Wahlergebnisse basieren auf freie Erfindung. Den Wahlbetrug auf 299 WK zu verteilen um vor Gericht sagen zu können," Die Klage des Wählers aus WK18 ist unsinnig, weil die Fehlerquote das Wahlergebnis nicht verändert", ist organisiertes Verbrechen. Die Wahlleiter haben die Bringschuld der Offenlegung gegenüber dem Souverän, die sie aus Eigennutz verweigern. Der Souverän hat die Pflicht die Wahlen unter seiner Kontrolle zu halten, dies gilt besonders für die Auszählung.
Erhebliche Unregelmäßigkeiten (Quelle: Focus) Freitag, 19.11.2021, 14:02
Bundeswahlleiter erhebt nach Berliner Wahlchaos Einspruch gegen Bundestagsergebnis
Zahlreiche Wählerinnen und Wähler warten im Stadtteil Prenzlauer Berg in einer langen Schlange vor einem Wahllokal, das in einer Grundschule untergebracht ist.
Hauke-Christian Dittrich/dpaZahlreiche Wählerinnen und Wähler warten im Stadtteil Prenzlauer Berg in einer langen Schlange vor einem Wahllokal, das in einer Grundschule untergebracht ist.
Nach erheblichen Unregelmäßigkeiten in einigen Berliner Wahlkreisen bei der Bundestagswahl hat nun der Bundeswahlleiter Einspruch gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl eingelegt.
Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 kam es in einigen Berliner Wahlkreisen aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen sowie aus anderen organisatorischen Gründen zu Schlangen vor Wahlräumen. Es kam daher zu teilweise sehr langen Wartezeiten, sodass in der Folge viele Wählerinnen und Wähler nicht von ihrem Wahlrecht haben Gebrauch machen können.
Der Bundeswahlleiter hat deswegen am 18. November 2021 beim Deutschen Bundestag Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag eingelegt. Der Einspruch bezieht sich auf die Wahlkreise 75 Berlin-Mitte, 76 Berlin-Pankow, 77 Berlin-Reinickendorf, 79 Berlin-Steglitz-Zehlendorf, 80 Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf und 83 Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost.
Der Einspruch sollte im Lauf des Freitags an den Wahlprüfungsausschuss des Bundestags gehen. Der Ausschuss muss dann prüfen, ob Wahlfehler vorlagen und ob diese mandatsrelavant waren, also Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Bundestag hatten.
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( Der Abgeordnete wird direkt gewählt. §38GG. Von den 118 Grünen wurden nur 16 direkt gewählt (Quelle: Bundestag/Abgeordnete), die restlichen 102 sind illegal im Parlament. Desgleichen bei den anderen Parteien (SPD 133/206)(CDU/CSU 155/197)(Grüne 16/118)(FDP 0/92)( AFD 15/78)(Linke 3/39).