LTW2022 - Saarland -Nachlese
Bei den LTW2022 im Saarland wurden keine Abgeordneten gewählt. Das LWG verlangt das zwar, auf dem Wahlzettel waren aber Parteien zur Wahl gestellt. Keiner der 51 Abgeordneten kann behaupten er sei gewählt worden nach §1 LWG Saarland. Die Landeswahlleitung verweigert das Zustandekommen des Wahlergebnisses zu veröffentlichen. Das Wahlergebnis entsteht im Wahllokal. Weder die Wahllokale wurden bekannt gegeben noch deren Ergebnisse. Die vorgelegten Ergebnisse der Wahlkreise für die Parteien (Nicht für die sich zur Wahl gestellten Kandidaten ) sind reine Glaubhaftmachungen a la Hitler/NSDAP. Eine vorsätzliche Täuschung des Wählers. Der Bundeswahlleiter hatte mit de Bundestagswahl 2021 das selbe Problem und hat sein veröffentlichtes Wahlergebnis als "nicht richtig" vor Gericht angezeigt. Allen Abgeordneten in Bund und Ländern fehlt die Legitimation. Sie müssen für alle ihrer Entscheidungen voll haften und ihre Bezüge/Diäten zurück geben.
LTW2022-Saarland: Die illegale Methodik
Sehr geehrte Damen und Herren
Als Landeswahlleiter sind sie verantwortlich für die rechtskonforme Durchführung der Landtagswahl am 27.3.2022 im Saarland. Die von ihnen veröffentlichte Unterlagen im Internet lassen darauf schließen, daß sie vorsätzlich die Landtagswahl im Widerspruch zum geltenden Gesetz durchführen wollen.
Landtagswahlgesetz (LWG) vom 19. Oktober 1988
in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2021
§1Abs.(1) Zusammensetzung des Landtags und Wahlrechtsgrundsätze
Der Landtag besteht aus 51 Abgeordneten, die in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gewählt werden.
1. Auf ihren Wahlzettel sind Abgeordnete nicht zu finden sondern nur Parteien. Die stehen aber nicht zur Wahl. 4 Parteien wurden zugelassen die keine Abgeordneten benennen. Was sie umsetzen wollen ist eine "Parteien-Verhältnis-Wahl". Das hat mit dem §1LWG nichts zu tun.
2. Sie verweigern der Öffentlichkeit und dem Wähler, Souverän, das Zustandekommen des Wahlergebnisses. Diese Bringschuld wollen sie mit einer Glaubhaftmachung ersetzen. Für Wahlbeobachter ist das Zustandekommen des Wahlergebnisses nicht möglicht. Das Wahlergebnis entsteht im Wahllokal. Sie stehen in der Pflicht die Wahllokale öffentlich zu machen und so dem Wahlbeobachter die gesamte Wahl rekonstruierbar zu machen. Z.B. Hamburg hat seine Wahllokale zur BTW2021 veröffentlicht, sie können das auch.
Wenn sie die Landtagswahl in dieser Form durchführen wird kein Abgeordneter sagen können "Ich wurde gewählt". Sie verweigern den Abgeordneten die Legitimation. Er ist für alle seine Handlungen privat haftbar. Eine diplomatische Immunität ist ohne Rechtsgrundlage nicht herstellbar. Der Bundeswahlleiter hat, die unter seine Verantwortung stehende BTW2021, durch Selbstanzeige vor Gericht als "nicht zutreffend" deklariert.
In Zukunft wird der Souverän, das Volk, alle Wahlen prüfen.
Mfg
Weimar-Bewegung
G.Harms, Dipl.Ing. VDI
09.03.2022 07:54:11 Von: Bittner Andreas (Innen)
Sehr geehrter Herr Harms,
die Wahl des 17. Landtages des Saarlandes am 27. März 2022 wird von den unabhängigen Wahlorganen nach den Bestimmungen der Verfassung des Saarlandes und dem geltenden Landtagswahlrecht vorbereitet und durchgeführt. Die Wahlberechtigten entscheiden durch ihre Stimmabgaben über die Abgeordneten des neuen Landtages. Gerne beantworte ich Ihnen Ihre konkreten Verständnisfragen zum geltenden saarländischen Landtagswahlrecht wie folgt:
Die Bekanntmachung der zugelassenen Kreis und Landeswahlvorschläge für die Landtagswahl am 27. März 2022 finden Sie im Internet unter folgendem Link: https://www.saarland.de/landeswahlleiterin/wahlinformationen/landtagswahlen/landtagswahl_node.html. Bitte klicken Sie dort zuerst auf den Reiter „Informationen für Wählerinnen und Wählern“ und sodann auf die „Bekanntmachung der zugelassenen Kreis- und Landeswahlvorschläge für die Wahl zum 17. Landtag“, um die hinterlegte pdf-Datei zu öffnen..
Nach § 34 Absatz 1 der Landeswahlordnung werden die Wahllokale von den Gemeinden in gemeindlichen Wahlbekanntmachungen öffentlich bekanntgemacht. Diese Bekanntmachungen finden Sie regelmäßig auch auf den Internetseiten der Gemeinden und können auch bei den Gemeinden angefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bittner
Stellvertretender Landeswahlleiter
Mainzer Straße 136 · 66121 Saarbrücken
Tel.: +49 (0)681 501-2650 · Fax: +49 (0)681 501-2649