LTW2026-BW Kommentar
Wahlalter
In BW wurde das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt. Damit wurden Bürger, die nicht geschäftsfähig sind, zu Wählern gemacht. Nach §108BGB Vertragsschluss ohne Einwilligung
(1) "Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab" wäre die Stimmabgabe so lange ungültig bis der gesetzliche Vertreter sie bestätigt. Beim wählen muß aber laut Wahlgesetz jede Stimme gleichrangig sein. Dies ist ein fundamentaler Grundsatz der Demokratie. Offensichtlich wollen die Politiker des BW-Parlament die Pflichten der Demokratie abschaffen. Aber damit schaffen sie auch die Demokratie ab und ihre Legitimation.
Listenwahl
"Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt". Der Wähler muß jeden Abgeordneten unmittelbar (direkt) wählen können. Eine Liste verhindert das. Eine Liste ist indirekt. Wer den 7ten von 10 Kandidaten einer Liste wählen will aber nur 5 der Liste ins Parlament können hat mit seiner Stimme die 5 gewählt, also die die er nicht wollte. Auf dem Wahlzettel der LTW2023-Bayern waren alle Kandidaten direkt wählbar. In dieser Form erfüllt der Wahlzettel das Gesetz. Offensichtlich wollen die Politiker des BW-Parlament die Pflichten der Demokratie abschaffen. Aber damit schaffen sie auch die Demokratie ab und ihre Legitimation.
