Weimar   Bewegung
  Aktiv für die   Demokratie

Warum hat Deutschland seine Ostgebiete einfach akzeptiert (9.5.2026)
Https://www.youtube.com/watch?v=yLhFsKL4c1A
( Falschaussage. Auf den Wahlplakaten der BRD-Parteien in den 50er und 60er Jahren war Deutschland immer in den Grenzen von 1919 dargestellt. Die Gebietsverluste von 1WK des Kaiserreichs wurden akzeptiert. Gebietsverluste vom 2WK sind nicht akzeptiert. Die Siegermächte vom 2WK haben Deutschland in den Grenzen von 1933 definiert. Die Siegermächte 2WK teilten den Kriegsgegner in Besatzungszonen auf (F,GB,USA,R). Russland stellte einen Teil seiner Besatzungszone unter polnischer Verwaltung. F,GB,USA fassten ihre Besatzungsverwaltung zur BRD zusammen (§133GG). Russland gründete den Satelliten DDR. Die unter polnischer Verwaltung gestellten Gebiete wurden nie aufgegeben, auch nicht mit dem 2+4-Vertrag. Die Legitimation von Helmut Kohl bestand nur für das Rechtssubjekt BRD von 1949, nicht für den Kriegsgegner Dt. Reich. Die Legitimation von Helmut Kohl bestand innerhalb der Grenzen des Rechtssubjekt BRD von 1949. Mit Streichung des §23GG war das Rechtsubjekt BRD von 1949 beendet. Ohne Geltungsbereich kein GG, ohne GG keine BRD. 1990 wurde eine neue Verwaltung gegründet. Bis Heute ist das Dt.Reich der deutsche Staat, s. Merkel  2013. Drucksache 17/14807 "Sie stellt alle von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Verträge als allein für die Bunderepublik Deutschland unter den Vorbehalt ihrer Revision durch das zur Handlungsfähigkeit gelangende Deutsche Reich verbindlich, dessen Handeln keine Bundesregierung vorgreifen darf." Die 10te Reichstagwahl macht den Deutschen Staat wieder handlungsfähig. )
( PeterFriedsam
- Die Siegermächte haben Deutschland territorial gar nicht definiert, insbesondere nicht für ein späteres Deutschland. Die Gebietserweiterungen wurden Rückgängig gemacht auf den Stand von 1937
- Die unter polnischer Verwaltung stehende Gebiete wurden faktisch in den 70er Jahren aufgegeben und die Ostgrenze akzeptiert. Juristisch wurden diese mit dem 2+4 Vertrag und den folgenden deutsch-polnischen Grenzvertrag völkerrechtlich an Polen abgetreten. Siehe die von dir erwähnte Drucksache 17/14807: "Die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland sind im Verhältnis zur Republik Polen durch den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze vom 14. November 1990 (BGBl. 1991 II S. 1328 ff.) völkerrechtlich verbindlich festgelegt."
- Der Art 23 GG war nach der Wiedervereinigung nicht mehr notwendig und wurde in Abstimmung mit den Alliierten geändert/aufgehoben, damit es keine weiteren Gebietsansprüche aus der Verfassung heraus gibt. Siehe die von dir erwähnte Drucksache 17/14807: "Die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland sind völkerrechtlich verbindlich festgelegt durch den im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik einerseits und der Französischen Republik, der Sowjetunion, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits geschlossenen Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (sog. Zwei-plus-Vier-Vertrag) vom 12. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 1317) und im Verhältnis zu den Nachbarstaaten Deutschlands durch die jeweiligen Grenzverträge. Die deutsch-polnische Grenze ist durch den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze vom 14. November 1990 (BGBl. 1991 II S. 1328 ff.) festgelegt."
- Eine Verfassung benötigt keinen schriftlich fixierten Geltungsbereich. Wie kommst du auf sowas?
- Deutschland ist sowohl handlungsfähig ausl auf vollständig. Siehe die von dir erwähnte Drucksache 17/14807: "Mit der Einbeziehung des anderen deutschen Staates in den Geltungsbereich des Grundgesetzes erlangt die mit dem Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich" subjektidentische Bundesrepublik Deutschland ihre gebietsmäßige Vollständigkeit.")
( @PeterFriedsam
Hallo, danke das du dir die Drucksache durchgelesen hast. In der Drucksache wird die Identitäts-These BRD=Dt.Reich verneint und die BRD bzw das Dt.Reich als eigenständiges Rechtssubjekt identifiziert mit dem Dt.Reich als Staat (war zuerst da). Was immer die BRD macht, es ist nicht staatlich (§133GG). 1949 wurde kein Staat gegründet sondern 3 Besatzungsverwaltungen zusammen gelegt. Mit dem 2+4-Vertrag und der Streichung des §23GG wurde die Besatzung beendet. 1990 hätten alle fremd verwalteten Gebiete wieder zusammen geführt werden müssen. Kohl hat das verhindert. Das ändert nichts am Status Dt.Reich.
@geraldharms6992
Nein, das ist nicht nicht. Wörtlich steht hier: "Mit der Einbeziehung des anderen deutschen Staates in den Geltungsbereich des Grundgesetzes erlangt die mit dem Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich" subjektidentische Bundesrepublik Deutschland ihre gebietsmäßige Vollständigkeit."
Der Art 133 GG hat damit überhaupt nichts zu tun und sagt nur aus, dass die neu organisierte BRD die Rechtsnachfolge der Trizone übernimmt. Nicht mehr und nicht weniger.
Dass kein Staat gegründet wurde, ist ja bekannt. Der Staat war ja vorhanden und ist nicht untergegangen. Daher ja auch DR = BRD.
Nein, die Besatzung endete 1955 mit Art 1 (1) Deutschlandvertrag:
"Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrags werden die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Französische Republik (in diesem Vertrag und in den Zusatzverträgen auch als "Drei Mächte" bezeichnet) das Besatzungsregime in der Bundesrepublik beenden, das Besatzungsstatut aufheben und die Alliierte Hohe Kommission sowie die Dienststellen der Landeskommissare in der Bundesrepublik auflösen."
Der Art 23 GG hat nichts mit einer Besatzung zu tun.
Von "müssen" kann 1990 keine Rede sein. Vielleicht von "hätte können", aber nicht müssen. Die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze war eine der Grundvoraussetzungen für die 2+4 Gespräche und mit die Wiedervereinigung. Faktisch wurde diese Grenze schon in den 70er Jahren von beiden Staatsteilen anerkannt. Kohl hat daher gar nichts verhindert, sondern den Spatz in der Hand genommen und nicht weitere 100 Jahre die Taube auf dem Dach angeschaut. Und eine Überführung in deutsches Gebiet wäre nach so langer Zeit eh nicht möglich gewesen. Was wäre eine Option 2-3 Jahre nach dem Krieg gewesen, aber nicht nach 45 Jahren.
Ein Deutsches Reich gibt es so nicht mehr. Das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" heißt heute Bundesrepublik Deutschland.
@PeterFriedsam
Hallo, danke für die klare Stellungnahme. Mir war klar das hier BRD=DR postoliert wird aber die Deutungshoheit für BRD-Organe hat nach §31BVerfGG das BVerfG. Die kontinuierliche Rechtsprechnung ist „das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist" und „nach wie vor Rechtsfähigkeit" besitzt, „allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig sei". Die BRD ist seit 1949 handlungsfähig, das DR ist seit 1949 handlungsunfähig. Handlungsfähig=handlungsunfähig ist ein Widerspruch. Entweder es gilt das Grundgesetz oder die Weimarer Verfassung. Das GG hat die WV nicht aufgelöst, die WV hat die Kaiserverfassung aufgelöst. Der parlamentarische Rat hat zum GG gesagt;" wir haben keinen Staat zu gründen". Das GG ist eine Auftragsarbeit der "3 Mächte" um das "Besatzungsstatut für die BRD" zu realisieren. Wie die 3 Siegermächte ihr Besatzungsgebiet organisieren ist ihre Sache. Russland hat sein Besatzungsgebiet nach eigenen Zielen organisiert. Die BRD weiß das sie kein Staat ist und verhält sich auch so. Personalausweis/Nationalität: deutsch. Staaten geben ihre Nationalität nach ISO 3166 an, für Deutschland wäre das DEU. Die BRD-Botschaften in USA und Russland geben an, der Personalausweis ist ein Indiz, kein Beweis, zur deutschen Staatsbürgerschaft. Ein Staat brauch nach Staatslehre ein Staatsvolk, also das Bekenntnis diese Menschen sind unsere Bürger. Die BRD hat solch ein Bekenntnis nicht. Die BRD hat kein Staatsvolk.
? @geraldharms6992
Nein - die BRD (=DR) ist nicht seit 1949 handlungsunfähig. Diese Unfähigkeit setzte mit dem Ende des Krieges und der bedingungslosen Kapitulation ein. Seit der Wiedervereinigung besteht die Möglichkeit der Bundesregierung, für das gesamte Staatsgebiet Entscheidungen zu treffen. Die Handlungsfähigkeit wurde damit wieder hergestellt, welche das BVerfG anmerkte.
Die Weimarer Verfassung kann nicht gelten, da das Grundgesetz ist aktuelle Verfassung Deutschlands ist. Eine Verfassung endet immer dann, wenn eine neue Verfassung eingeführt wird. Hierzu empfehle ich dir das 2.2 minütigen Video von Verfassungsrichter Udo di Fabio mit dem Titel "Ist das Grundgesetz keine Verfassung?"
Der Ausspruch stammt nicht vom Parlamentarischen Rat, sondern von Carlo Schmid. Diesen folgten auch die Erklärung dazu, welche du leider nicht wiedergibst:
"Damit, dass die drei Staatselemente erhalten geblieben sind, ist Deutschland als staatliche Wirklichkeit erhalten geblieben. Deutschland braucht nicht neu geschaffen zu werden. Es muss aber neu organisiert werden."
Damit war für ihn klar, dass Deutschland nur neu organisiert werden musst. Die Gründung eines neuen Staates war überflüssig.
Das GG ist klar eine Auftragsarbeit. Allerdings nicht um das Besatzungsstatut zu realisieren. Dieses bestand bereits und funktionierte schließlich schon seit  3 Jahren. Mit dem Auftrag, sich eine eigene Verfassung zu schreiben, wollten die drei westlichen Alliierten die Basis für eine verfassungsmäßige deutsche Regierung schaffen.
Die BRD weiß, dass sie kein Staat ist? Wie kommst du darauf? Weil sie Staatsverträge schließt, in Organisationen ist, in welcher nur Staaten Mitglied sein können und von allen anderen Staaten der Welt akzeptiert ist und auch schon mehrere Male den Vorsitz der Staaten im UN-Sicherheitsrat hatte? Steile These, aber OK.
Warum sollte die Staatsangehörigkeit im Perso/Pass nicht DEUTSCH heißen? In Kanada heißt diese KANADISCH, in Frankreich FRANZÖSISCH, in Brasilien BRASILIANISCH... alles keine Staaten für dich? Klingt unlogisch.
Die ISO ist eine deutsche Industrienorm, was außerhalb der Grenzen der BRD keinerlei Bedeutung hat. Und die Norm nennt sich konkret IN EN ISO 3166-1. Und das ist ein Zwei- bzw. Drei-Buchstaben-Code, welcher für Deutschland DE oder DEU vorsieht.
Das mit dem "kein Beweis zur deutschen Staatsbürgerschaft" kommt nicht aus den Botschaften, sondern ist eine Aussage der deutschen Behörden, was auch vollkommen korrekt. Ist. Diese Tatsache bezieht sich übrigens auf alle Ausweise dieser Welt, auch den aus den USA oder Russland. Warum sollte dann bitte der deutsche Ausweis besser gestellt sein, als alle anderen auf der Welt. Kannst du mir das bitte erläutern?
Ein Staat besteht aus drei Säulen: Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt. Alle drei Elemente sind gegeben.
@PeterFriedsam
Hallo, in der Drucksache 17/14807 soll die Frage beantwortet werden warum das BVerfG den Begriff "subjektidentisch" erschaffen hat und was er aussagen soll. Urteile müssen eindeutig sein sonst entsteht Rechtsunsicherheit und damit wäre das Urteil nichtig. Hätte das BVerfG BER=DR aussagen wollen, hätte es den Begriff "identisch" benutzt. Genau diese Aussage sollte es nicht sein. Die Urteile des BVerfG müssen den historischen Kontext  wieder geben.  Am 19.9.1945 haben die USA in der Proklamation 2 angekündigt: "wir werden Verwaltungen gründen die wir Staaten nennen". Diese Proklametion kündigt eine Täuschung an die mit dem Besatzungsstatut präzisiert wurde. Es sollte eine "Selbstregierung" unter der Herrschaft der 3 Mächte installiert werden. Was mit Bildung der BRD am 23. Mai 1949 realisiert wurde. Proklamation2,Besatzungsstatut und die §§ 120,123,133,139,140,146 GG definieren die BRD als Organ der 3 Mächte bis Heute. Der Begriff "subjektidentisch" in der kontinuierlichen Rechtsprechung des BVerfG mußte erschaffen werden um den historischen Kontext abbilden zu können. Die BRD soll "gefühlt" als Staat auftreten aber inhaltlich eine Besatungsverwaltung sein, ein Organ der 3 Mächte, wie in Proklamation 2 angekündigt. Entsprechend kann die BRD seit 1945 nicht souverän sein ( s. Schäuble 18.11.2011) und muß seine Beendigung in sich tragen §146GG. Entsprechend kann die BRD seit 1945 keine Staatsbürger haben, die mit der IN EN ISO 3166-3 in den Ausweisen unter Nationalität völkerrechtlich gekennzeichnet werden. )

Https://www.youtube.com/watch?v=xh66rBObOSc
KI-Roboter, UFO-Unsinn, Energie-Engpässe
( Kommentarfund
Ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung sind nicht beabsichtigt!
Bei der Zusammenkunft der Außenminister Frankreichs, Polens, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, der Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritanniens, der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik in Paris am 17. Juli 1990 „stimmt die BRD der Erklärung der vier Mächte zu und unterstreicht, dass die in dieser Erklärung erwähnten Ereignisse oder Umstände nicht eintreten werden, d.h., dass ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind. Die DDR stimmt der von der BRD abgegebenen Erklärung zu."
Nachlesen kann man das im Protokoll des französischen Vorsitzenden (Nr. 354B Anlage 2).
Was bedeutet das konkret wenn ein Friedensvertrag nicht beabsichigt ist??
Sehen wir uns die Definitionen des Wortes „Friedensvertrag" an, zuerst aus dem Juristischen Wörterbuch von Köbler.
Friedensvertrag ist der den Kriegszustand zwischen mehreren ?Staaten beendende
völkerrechtliche ?Vertrag.
Lit.: Ipsen, Völkerrecht
In Creifelds Rechtswörterbuch heißt es:
Friedensvertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag, durch den der Kriegszustand
zwischen zwei oder mehreren Staaten beendet wird. Im Gegensatz dazu beendet der
dem Friedensvertrag meist vorausgehende Waffenstillstand nur die Kampfhandlungen...
Demnach wird mit dem Friedensvertrag der Kriegszustand beendet. Umgekehrt bedeutet das: Ohne Friedensvertrag dauert der Kriegszustand weiterhin an. Ohne Friedensvertrag herrscht nur ein Waffenstillstand...
In der völkerrechtlich verbindlichen Haager Landkriegsordnung heißt es dazu:
- Nach Artikel 36 unterbricht der Waffenstillstand die Kriegsunternehmungen kraft eines
weckselseitigen Übereinkommens der Kriegsparteien. „Ist eine bestimmte Dauer nicht
vereinbart worden, so können die Kriegsparteien jederzeit die Feindseligkeiten wieder
aufnehmen..." Da eine bestimmte Dauer, mangels Friedensvertrag mit Deutschland, nicht vereinbart worden ist, können die Kriegsunternehmungen jederzeit wieder aufgenommen werden.
Am 26. Juni 1945 wurde die Charta der Vereinten Nationen von 50 Nationen in San Francisco unterzeichnet. In dieser Verfassung der Uno wurden alle "Zwangsmaßnahmen aufgrund regionaler Abmachungen" gegen einen Staat verboten, es sei denn, es handele sich um einen "Feindstaat".
Werfen wir einige Blicke in die entsprechenden Artikel der Vereinten Nationen:
Auf der deutschen Titelseite der Vereinten Nationen erfährt man, dass die Feindstaatenklauseln im Jahre 1994 für „obsolet" erklärt wurden. Darin heißt es:
Die in Artikel 53 und Artikel 107 enthalteten ...
Warum das Wort „obsolet" in Anführungszeichen steht ist nicht nachzuvollziehen.
Hier die beiden Artikel 53 und 107 im Wortlaut:
Der Ausdruck „Feindstaat" bezeichnet also jeden Staat, der während des Zweiten Weltkrieges Feind eines Unterzeichners dieser Charta war. Feindstaat ist demnach das „Deutsche Reich" bzw. Deutschland innerhalb der Grenzen vom 31.12.1937.
Der Artikel 107 besagt, dass alle damaligen Unterzeichnerstaaten bestimmte Maßnahmen gegen Deutschland ergreifen können, ohne dass dies von den Vereinten Nationen untersagt würde. Diese beiden Artikel der Charta der Vereinten Nationen wurden angeblich für „obsolet" erklärt.
Am 11.12.1995 beschließt der Sonderausschuss das Verfahren zur Streichung der „Feindstaaten"- Klauseln in den Artikeln 53, 77 und 107 einzuleiten. Das Verfahren ist offensichtlich schwierig und zeitraubend, denn bis heute, im Jahre 2026, wurden die 3 Feindstaaten- Klauseln noch immer nicht gestrichen.
Interessant ist, dass der Artikel 77 der Charta in der deutschsprachigen Einleitung (s.o.) der Charta gar nicht erwähnt wird. Sieht man sich den Artikel 77 genauer an, so erkennt man unschwer, dass die Klausel gar nicht gestrichen werden kann solange es keinen Friedensvertrag gibt. Das Treuhandsystem der Vereinten Nationen findet immer noch Anwendung auf die Ostgebiete, die infolge des Zweiten Weltkriegs von Deutschland abgetrennt wurden. Betrachtet man sich die engliche Fassung der Einleitung, dann fehlt dort der Hinweis, dass die beiden Artikel mit den Feindstaatenklauseln für „obsolet" erklärt wurden.
Offensichtlich soll der Beschluss der Generalversammlung vom 9.12.94 nur der deutschsprachigen Bevölkerung mitgeteilt werden, damit man dort glaubt, die völkerrechtswidrige Besatzung sei beendet und die abgetrennten Hoheitsgebiete seien inzwischen von anderen Staaten occupiert (angeeignet) worden. Tatsächlich sind die Feindstaatenklauseln bis heute weder in der deutschsprachigen, noch in der englischen Originalfassung gestrichen. Noch immer ist das deutsche Volk Kriegsgegner der sog. Siegermächte und die Regierung und die Verwaltung der BRD haben sich faktisch, mit dem Beitritt zur UNO und zur NATO, auf die Seite der Sieger geschlagen – gegen das eigene Volk. Daran soll sich auch künftig nichts ändern, denn „ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung (sind) nicht beabsichtigt."
Wie man unschwer erkennen kann, kann die BRD, als Teil Deutschlands, ohne einen
Friedensvertrag gar nicht souverän sein. Die BRD hat nicht einmal völkerrechtlich
verbindliche Grenzen, wie man dem Artikel 1 der Allgemeinen Bestimungen entnehmen kann.
Demnach sind die Grenzen der BRD nur „vorläufig" festgelegt bis zur Wiedervereinigung
Deutschlands und dem Abschluss einer Friedensregelung,
Wie heißt es im Protokoll des franz. Vorsitzenden bei der Zusammenkunft der Außenminister in Paris am 17. Juli 1990: „Der Außenminister Polens … weist darauf hin, dass nach Ansicht der polnischen Regierung diese Erklärung keine Grenzgarantie durch die vier Mächte darstellt."
Ohne Friedensvertrag gibt es halt keine Grenzgarantie.
Wie man der „Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem
Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei
Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und
Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)" entnehmen kann, bleiben
maßgebliche Bestimmungen des Überleitungsvertrags weiterhin in Kraft.
Unter Punkt 4. a) erklärt „die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ..., daß sie
sämtliche angemessenen Maßnahmen ergreifen wird, um sicherzustellen, daß die weiterhin
gültigen Bestimmungen des Überleitungsvertrags auf dem Gebiet der gegenwärtigen
Deutschen Demokratischen Republik und in Berlin nicht umgangen werden."
Um es nochmal klar und deutlich zu sagen: Diese Vereinbarung ist vom 27./28. September
1990. Die Regierung der BRD verwaltet demnach die Gebiete der BRD und der DDR im
Auftrag der Besatzungsmächte und stellt sicher, dass Bestimmungen des
Überleitungsvertrages auch weiterhin gelten.
In der „Bekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte vom 8. Juni 1990 zur Aufhebung ihrer Vorbehalte... " wird nochmals bestätigt:
„Die Haltung der Alliierten, „daß die Westsektoren Berlins wie bisher kein Bestandteil
(konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von
ihr regiert werden, bleibt unverändert."
Wie kann Berlin die Hauptstadt der BRD sein, wenn die Stadt kein Bestandteil der BRD ist
und auch nicht von ihr regiert werden kann?