Weimar Bewegung
Aktiv für die Demokratie
Die Migration in das Sozialsystem ist organisierte Kriminalität (17.5.2023)
§16aGG "(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Asyl ist ein Personenrecht. Nur der anerkannt Antragsteller kann eine Aussetzung des §5AufenthG genießen, alle anderen fallen unter den §5AuferthG.
(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass
1. der Lebensunterhalt gesichert ist,
1a. die Identität und, falls er nicht zur Rückkehr in einen anderen Staat berechtigt ist, die Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt ist,
2. kein Ausweisungsinteresse besteht,
3. soweit kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht, der Aufenthalt des Ausländers nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet und
4. die Passpflicht nach § 3 erfüllt wird.
Grundsätzlich fallen alle in Deutschland befindlichen Ausländer unter den §5AufenthG, d.h. Familiennachzug, Wirtschaftsflüchlinge, Durchreisende, abgelehnte Antragsteller.
Weder das Asylrecht, noch eine Duldung oder verhinderte Abschiebung bedeuten automatisch einen Zugang zum deutschen Sozialsystem. Hierfür existiert keine Rechtsgrundlage. Aus dem GG ist ein automatischer Anspruch auf Sozialleistungen nicht herstellbar sondern das Gegenteil.
§20GG "(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."§25GG "Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes."
Was ist sozial? Ist es sozial einem (Steuerzahler) etwas zu nehmen um es einem Anderen (Ausländer) zu geben? Nein das ist Diebstahl. Zu den Regeln des Völkerrechts gehören auch die Menschenrechte.
Artikel 17 1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit
anderen Eigentum innezuhaben. 2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Die Migration in das Sozialsystem verletzt das Menschenrecht des Steuerzahlers. Jeder Migrant der Asyl sagt und "Geld her" meint verlangt von uns die Aufgabe der Menschenrechte und des BRD-Rechtsstaates. Der Rechtsstaat ist eine tragende Säule der Demokratie. Der Migrant verlangt von uns somit die Beendigung der Demokratie für seinen finanziellen Vorteil. Dies alles wir organisiert von den angeblich demokratischen Parteien. Tatsächlich ist der kontinuierliche Gesetzesbruch organisierte Kriminalität.
Warum hat Deutschland ein solch ausgeprägtes Sozialrecht?
Art. 163WRV " Jeder Deutsche hat unbeschadet seiner persönlichen Freiheit die sittliche
Pflicht, seine geistigen und körperlichen Kräfte so zu betätigen, wie es das Wohl der
Gesamtheit erfordert.
Jedem Deutschen soll die Möglichkeit gegeben werden, durch wirtschaftliche Arbeit
seinen Unterhalt zu erwerben. Soweit ihm angemessene Arbeitsgelegenheit nicht
nachgewiesen werden kann, wird für seinen notwendigen Unterhalt gesorgt. Das
Nähere wird durch besondere Reichsgesetze bestimmt."
Seit 1919 gibt es die Reichssozialgesetze, in den 1970er Jahren in Sozialgesetzbücher umbenannt. Dieser Verfassungsartikel hat einen wichtigen Hintergrund. Vor 1919 war der deutsche Adel Eigentümer des Deutschen Reich. Der deutsche Adel war finanziell abgesichert. Er konnte jederzeit eine freie souveräne Entscheidung treffen. Der deutsche Adel war vor dem Hungertod sicher. Ein Großteil des deutschen Volkes aber nicht. Da seit 1919 das deutsche Volk der Souverän Deutschlands ist mußte in der Verfassung sicher gestellt werden, daß das deutsche Volk jederzeit eine freie souveräne Entscheidung treffen kann. Das Leben eines jeden Deutschen mußte dem Hungertod entzogen werden. Die Reichssozialgesetze sind somit eine tragende Säule der Demokratie gleichwertig zum Rechtsstaat. Eine Migration in das Sozialsystem ist somit ein doppelter Angriff auf die Demokratie. Bringt man §20GG mit §123GG "(1) Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht" in Verbindung haben nur Deutsche ein Recht auf das Sozialsystem. Für Ausländer genügt die Sicherheit durch Sachleistungen während ihrer Wartezeit zum Asylantrag. Aus dem §16a GG ist ein Zugang zum Sozialsystem nicht herstellbar
(Anm.: Das GG steckt voller Lügen, so auch im §20GG.1. Die BRD ist kein Bundesstaat. Die Bundesländer waren immer Verwaltungsgebiete der alliierten Besatzungsmächte des 2WK. Sie waren nie souveräne Staaten. Sie sind von den Besatzungsmächten gegründet worden. Vor 1945 hießen sie Gaue, vor 1933 Heimatländer. Das deutsche Reich ist ein Bundesstaat der Heimatländer )