Beweisführung: Carola Rackete +Co sind eine kriminelle Vereinigung
Beweise: Https://www.achgut.com/artikel/frontex_video_hier_wird_kuenstlich_seenot_erzeugt
Frontex-Video: Hier wird künstlich "Seenot" erzeugt
Https://www.youtube.com/watch?v=mRvzVpTCuVY
Was geschah auf der Sea-Watch 3 (Das ARD-Team liefert Fakten)
Auf dem Frontex-Video ist ein Motorschiff mit angehängten Beiboot zu sehen. Es wird beobachtet von oben durch eine Drohne von Frontex. Das Motorschiff hält auf offeneer See innerhalb libyscher 24 Meilen Zone. 50 Personen nehmen auf dem angehängten Beiboot platz, teilweise mit Schwimmwesten ausgerüstet. Das Motorschiff bindet das Beiboot mit 50 Personen an Bord los und dreht ab in Richtung libysche Küste. Das Beiboot bleibt am Platz zurück.
Auf dem Sea Watch 3 Video ist ab Minute 7:23 zu sehen: Anruf des Motorschiffs Deckname "Colibri" aus Libyen. Durchgabe des Position des abgelegten Bootes mit 50 Personen. " Boot gesichtet" Hier hätte der Anrufer nach Seerecht Rettungsaktionen durchführen müssen . Die Küstenwache hört mit und verlangt sein Hoheitsrecht. Rackete verweigert und bringt das Boot mit den 50 Personen auf. Ausreise aus libyschen Gewässern ohne Personenidentifikation und Einreise in italienische Gewässer ohne Personenidentifikation durch die Sea Watch 3. Sowas nennt man Schleusertätigkeit.
Diese beiden Beweise sind stichhaltig und eindeutig.
Die 50 Personen sind keine libyschen Staatsbürger. Hier flüchtet niemand aus seinem Land.
Diese 50 Personen sind nach Libyen eingereist um zum Preis von 2000 bis 3000 Dollar pro Person von einem Motorschiff auf einem Beiboot ausgesetzt zu werden. Im Preis enthalten ist das keine Personenidentifikation stattfindet und das sie von einem NGO-Schiff nach Europa verbracht werden. Zu diesem Preis hätten sie auch per Flugzeug in Europa einreisen können. Dann hätten sie aber am Flughafen ihre Identität preisgeben müssen und hätten den Status "Tourist". Alle 50 Personen beantragen in Europa Asyl. Durch die verweigerte Identität kann ein solches Asylverfahren Jahre dauern. In dieser Zeit erhält der Unbekannte ein bedingungsloses Einkommen in Höhe der Grundsicherung des Landes seiner Wahl. Ein bedingungsloses Einkommen wird nur solchen Unbekannten gezahlt. Europäischen Staatsbürgern wird seit Jahren das bedingungslose Grundeinkommen verweigert. Die Kosten für das bedingungslose Grundeinkommen der Unbekannten trägt der Steuerzahler bis die Beteiligten der kriminellen Vereinigung zum Schadenersatz verpflichtet werden per Gerichtsurteil. Als Beteiligte der kriminellen Vereinigung sind die Besatzungen der NGO-Schiffe, ihre "Vereinsmitglieder" und Spendengeber zu nennen.
Würden die NGO-Schiffe nach Seerecht verfahren, wären die 50 Unbekannten nach Aufnahme auf des NGO-Schiff gerettet. Nach Seerecht steht der Kapitän dann in der Pflicht die Identität festzustellen und die Unbekannten dann im nächsten seemännisch sicheren Hafen an Land zu bringen. Nach Seerecht ist es einem Kapitän verboten aus Seenot Gerettete in ein beliebiges Ziel zu verfrachten. Das Kapitänsrecht ist hier eingeschränkt. Durch diese Einschränkung des Kapitänsrecht wird verhindert, das Gerettete als Sklaven oder Unterworfene zu dienen haben. Das Kapitänsrecht auf hoher See ist sonst uneingeschränkt.
Wer nach Lybien einreist und in Verdacht gerät 3 Jahresgehälter in bar mit sich zu führen, wird von der hungernden Bevölkerung als lohnendes Opfer betrachtet. Eine Bevölkerung die hungert ist nicht zimperlich. Die Forderung nach körperliche Unversehrtheit der NGO-Vereine für ihre Unbekannten ist ein schlechter Witz. Wer körperlich unversehrt bleiben will sollte nach Libyen nicht einreisen, schon gar nicht mit 3 Jahresgehältern in bar am oder im Körper. Eine Anlandung der Unbekannten in Libyen durch die NGO-Schiffe ist für die Unbekannten gefahrlos, da die libysche Bevölkerung an armen Menschen kein Interesse hat.
Das Kapitänspatent der Carola Rackete, falls vorhanden, muß eingezogen werden.
Die NGO-Vereine müssen ihren "gemeinwohl" Staus verlieren.
Die oben benannten Beteiligten müssen alle entstandenen Kosten und Folgekosten tragen vollhaftend mit ihrem Vermögen.
Die strafrechtliche Seite ist im vollen Umfang zu klären.
Nicht identifizierte Asylsuchende ist das bedingungslose Grundeinkommen zu verwehren. Nur identifizierte bestätigte Asylsuchende können einen Antrag auf Integration stellen. Alle anderen sind bestenfalls "bis zur Abschiebung" Geduldete aber eher Beteiligte an einer kriminellen Vereinigung.
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